Südheide eG - Wir über uns
Wir über uns

Wir über uns

Meine Genossenschaft

Meine Genossenschaft

Hohe Qualität, kompromisslose Zuverlässigkeit – die SÜDHEIDE eG tat alles dafür, dass Sie sich auf das Prinzip einer lebendigen Genossenschaft verlassen können: hochwertigen Wohnraum in attraktiven Lagen zu bekommen, in Gebäuden mit moderner Ausstattung, zu äußerst fairen Konditionen.

Darüber hinaus stehen wir unseren Mitgliedern mit Rat und Tat und Service zur Seite. Egal, ob es darum geht, mit unserem hauseigenen Technik-Team kleinere Probleme zu beheben. Oder darum, in aufwändigen Modernisierungsmaßnahmen ganze Wohnanlagen auf den haustechnischen Stand der Zeit zu bringen.

Jetzt Mitglied werden!

Die Wohnungsbaugenossenschaft ist ein zeitgemäßes Modell, das viele Vorteile bietet. Und das Beste: Werden Sie als Mieter*in - und dadurch Mitglied - ein fester Teil davon, genießen langfristig sichere Wohnperspektiven und helfen mit, anderen Mieterinnen und Mietern diese Perspektiven zu bieten.

Sie profitieren von einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis beim Mieten und von der Vielfalt unseres Wohnungsangebots mit Einheiten verschiedenster Größen, falls sich Ihre Lebenssituation und Ihr Raumbedarf mal ändern.

Es gibt gute Gründe, Teil einer starken Genossenschaft zu sein. Werden Sie Mieter*in und schließen Sie jetzt Ihre Mitgliedschaft ab!

Jetzt Mitglied werden!

Warum eine Genosschenschaft?

Ist bei Ihnen eine Kaution oder eine Provision zu zahlen?

Nein, Sie zahlen bei uns weder eine Kaution noch eine Provision. Um eine Wohnung unseres Bestandes anzumieten, ist es erforderlich, dass Sie Mitglied bei der SÜDHEIDE eG werden. Hierfür ist die Zahlung von Genossenschaftsanteilen erforderlich. Je nach Wohnungsgröße variiert die Anzahl der einzuzahlenden Anteile.

Bekommt man die Genossenschaftsanteile zurück?

Ja, sofern Sie die Wohnung und die Mitgliedschaft kündigen möchten, ist dies schriftlich einzureichen. Für die Wohnung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Mitgliedschaft ist jedoch mit einer Kündigungsfrist von einem Kalenderjahr, beginnend jeweils zum Jahresanfang, versehen. Nach Ablauf der satzungsgemäßen Frist erhalten Sie die Genossenschaftsanteile zurück. Wichtig zu beachten ist dabei, dass die gezahlten Genossenschaftsanteile für ein mögliches Anschlussmietverhältnis nicht als zu hinterlegende Kaution verwendbar sind, da das Guthaben erst nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung steht.

Warum muss man so lange auf sein Geld warten? Eine Kaution bekommt man auch nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück?!

Eine Genossenschaft basiert auf den Mitgliedern und Wohnungsnutzern. Die eingezahlten Anteile werden Bestandteil des Geschäftsguthabens und sind nicht sofort verfügbar. In der Satzung der SÜDHEIDE eG sind die Konditionen für eine Mitgliedschaft erläutert.

Wann genau bekommt man die Anteile nach der Kündigung wieder ausgezahlt?

Die Kündigungsfrist für die Anteile läuft während eines gesamten Kalenderjahrs. Nach Ablauf dieser satzungsgemäßen Frist steht das Auseinandersetzungsguthaben nach Aufstellung und Genehmigung der Bilanz für das letzte Jahr der Mitgliedschaft etwa zur Jahresmitte zur Verfügung.

Muss ich meine Mitgliedschaft kündigen oder kann man auch Mitglied bleiben?

Wir freuen uns, wenn unsere Mieter auch über das Wohnraummietverhältnis hinaus Mitglied bei uns bleiben möchten. Ihre Mitgliedschaft kann weiterhin bestehen und Sie erhalten Ihre jährliche Dividende auf Ihr Genossenschaftsguthaben ausgezahlt.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Wir freuen uns von Ihnen zu hören

Ihre Kontaktdaten

Unsere Kontaktdaten

SÜDHEIDE eG Wohnungsbaugenossenschaft
Groß-Hehlener-Kirchweg 5
29223 Celle

info@suedheide.de
0 51 41 / 5 94-0

Persönliche Beratungszeit

Montag - Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung